Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungs- & Geltungsbereich

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind die Angebote und Dienstleistungen des Studio1 powered by Sporticus. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags akzeptiert die Kundin/ der Kunde diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos.

§2 Gebrauchsüberlassung

Zur Inanspruchnahme der Studioräume ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedschaft, 10er Karte, Tagesmitgliedschaft oder in Besitz eines gültigen Gutscheins ist. Das Mitglied kann je nach Tarifwahl die Angebote und Einrichtungen des Studio1 powered by Sporticus während der geltenden Öffnungszeiten unter Beachtung der Hausordnung nutzen.
Mitgliedern unter 18 Jahren ist das Training im Studio1 powered by Sporticus nur mit einer Vollmachtserklärung der Erziehungsberechtigten oder im Beisein dieser gestattet. Angebotene Kurse und Kurszeiten werden durch Aushang und Kursplan bekannt gegeben. Studio1 powered by Sporticus behält sich das Recht vor, Inhalt, Umfang und Zeiten des Kursangebotes zu modifizieren. Wenn ein angebotener Kurstermin aus Gründen, für deren Entstehen das Studio1 kein Verschulden trifft, ausfällt, kann das Studio 1 einen Ersatztermin oder -kurs anbieten. Ein Anspruch auf Erstattung von anteiligen Mitgliedsbeiträgen besteht auch dann nicht, wenn die Teilnehmerin/ der Teilnehmer den Ersatztermin oder -kurs nicht wahrnehmen kann.
Das Studio1 powered by Sporticus kann die Studioräume vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten o.ä. notwendig machen, ohne dass dem Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht. Der Nutzungsvertrag kann nur mit Zustimmung des Studio1 powered by Sporticus auf Dritte übertragen werden. Kinder dürfen sich im Trainingsbereich aufhalten. Erziehungsberechtigte und Bevormundete haften für ihre Kinder.
Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die das Studio1 powered by Sporticus nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat das Mitglied weder Anspruch auf Beitragsrückzahlung, Minderung, noch Schadensersatz.

§3 Pandemieklausel

Wird der Betrieb des Studio1 powered by Sporticus aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio1 powered by Sporticus die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§4 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Studio1 powered by Sporticus und dem Mitglied wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ausschließlich durch die Trainingsanmeldung begründet. Das Mitglied erhält eine Kopie der verbindlichen Trainingsanmeldung. Änderungen von Vertragsdaten sind unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für Adressermittlung und Rücksendungen trägt das Mitglied.

§5 Betragszahlung / Fälligkeit

Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach einer Rücklastschrift der Bank ein. Sollte die Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen werden, kann das Studio1 powered by Sporticus den gesamten Beitrag bis zum nächsten Vertragende sofort per gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen. Der Vertrag endet damit automatisch zum regulären Vertragsende, wenn nicht der Kunde auf Weiterführung besteht.
Mahngebühren sowie Rücklastschriftgebühren trägt das Mitglied in vollem Umfang und können per Lastschrift eingezogen werden. Auf zusätzlich anfallende Bankgebühren hat das Studio1 powered by Sporticus keinen Einfluss. Die Beiträge sind fällig zum 1. eines jeden Monats und werden per Lastschrift eingezogen. Das Studio1 powered by Sporticus ist berechtigt die Beiträge zu ändern, ohne dass dem Mitglied dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht.

§6 Verantwortung der Kunden

Nichtgefährdung Dritter und sich selbst: Das Mitglied versichert, dass dem Training im Studio1 powered by Sporticus keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Schäden, die das Mitglied an den Einrichtungen des Studio1 powered by Sporticus verursacht hat, sind von dem Mitglied in vollem Umfang zu ersetzen.

§7 Haftung

Studio1 powered by Sporticus haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen, Kleidung und Geld. Bei aufgebrochenen Garderobenschränken haftet das Studio im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Ebenso bei Unfällen deren Verschulden das Studio zu vertreten hat. Für gesundheitliche Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der gestellten Geräte entstehen, übernimmt das Studio1 powered by Sporticus keine Haftung.

§8 Kündigung/ Stilllegung

Der Nutzungsvertrag muss vom Kunden mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit eigenständig gekündigt werden. Bei Nichteingang einer schriftlichen Kündigung verlängert sich der Vertrag entsprechend um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.
Ruhezeiten sind möglich ab mindestens 4 Wochen. Während der Stilllegung wird eine Pauschale von 9,90€ pro Monat fällig. Es besteht keine Berechtigung zum Check-in. Die stillgelegte Zeit wird am Ende der Vertragslaufzeit kostenpflichtig angehängt.

§9 Außerordentliche Kündigung

Der Vertrag kann vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit (z.B. bei schwerwiegender Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) binnen einer Kündigungsfrist zum dritten Werktag eines jeden Monats zum Ablauf des jeweiligen Monats vorzeitig gekündigt werden.
Der Zugang der Kündigung, die in Schriftform erfolgen muss, muss spätestens am dritten Werktag im Studio erfolgen. Andernfalls, das heißt eine nach dem dritten Werktag eingehende Kündigung gilt dann zum dritten Werktag des Folgemonats mit dem Ziel der Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ende des Folgemonats.
Das Mitglied kann seine Jahresmitgliedschaft innerhalb der Laufzeit auf eine dritte Person übertragen werden, wenn:

  • Das Mitglied in eine andere Stadt zieht (bei Vorlage Meldebescheinigung)
  • Das Mitglied in eine entstehende dauerhafte Erkrankung mit irreversiblen Gesundheitsschäden dauerhaft an der zur Verfügung gestellten Nutzung der gesamten Einrichtung gehindert ist (bei Vorlage eines eindeutigen ärztlichen Attestes).

Datenschutz erfolgt auf Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Copyright – die Bestimmungen für Internetseiten, Flyer und sonstige urheberrechtlich geschütztes Material unterliegen unseren Copyrightbestimmungen.

§11 Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Erfurt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Diese Ausfertigung der AGB hebt alle vorherigen auf und ist gültig ab dem unten angegebenen Datum.

Erfurt, 03.09.2021

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